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„Landmusikort des Jahres 2026“ gesucht

Das Förderprogramm „Landmusikort des Jahres“ ruft ländliche Kommunen bis 12.000 Einwohner auf, sich um die Auszeichnung „Landmusikort“ und eine Förderung zwischen 2.000 und 18.000 Euro zu bewerben. Der Preis wird vom Deutschen Musikrat und dem Bundesmusikverband Chor & Orchester gemeinsam ausgeschrieben und vergeben.

 

Das Förderprogramm würdigt innovative Musikprojekte, um das kulturelle Leben in ländlichen Regionen zu stärken. Ausgezeichnet werden besondere musikalische Aktivitäten mit Vorbildcharakter. Damit sollen Musikinitiativen sichtbar werden und neue Netzwerke im ländlichen Raum entstehen.

 

„Mit den Landmusikorten möchten wir Orte auszeichnen, an denen Menschen zusammenkommen, musizieren und gemeinsam etwas bewegen und verändern“, sagt Theresa Demandt, Geschäftsführerin des Bundesmusikverbands Chor & Orchester. „Wir möchten die Kommunen würdigen, in denen Musik nicht nur als Freizeitgestaltung gesehen wird, sondern mit Überzeugung und Konzept als fester Bestandteil der kommunalen Infrastruktur lebt. Gerade in ländlichen Regionen ist Musik ein Herzschlag des gesellschaftlichen Lebens.“

 

„Landmusik zeigt die Vielfalt und Power der Musik im ländlichen Raum, auch als Ressource für Gemeinschaft und Zusammenhalt“, ergänzt Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats. „Ich freue mich sehr über die Fortsetzung des Förderprogramms und hoffe, dass wir damit noch viele musikalische Schätze in der Fläche des Landes finden und sichtbar machen können.“

 

Der Preis wird an Kommunen mit einem besonders lebendigen, innovativen, blühenden Kulturleben verliehen - insbesondere in der Amateurmusik, in Verbindung mit der professionellen Musikszene und dem ehrenamtlichen Engagement. Gemeinden aus dem ländlichen Bereich sind gemeinsam mit ihren kulturellen Einrichtungen, Vereinen und Ensembles eingeladen, sich um die Auszeichnung zu bewerben.

 

Für die besten Bewerbungen werden insgesamt drei Bundespreise vergeben: 1. Preis: 18.000 Euro; 2. Preis: 10.000 Euro; 3. Preis: 6.000 Euro. Darüber hinaus gibt es zehn Förderpreise in Höhe von je 2.000 Euro. Das Preisgeld soll in Projekte fließen, die die Amateurmusik und die Zusammenarbeit mit der professionellen Szene in der Region weiter fördern und nachhaltige musikalische Strukturen etablieren.

 

Die Auszeichnung soll nicht nur die Vielfalt und Kreativität der regionalen Musikszene sichtbar machen, sondern auch als Vorbild für andere ländliche Regionen dienen. Die Bewerber müssen in einem der vier definierten Typen der Ländlichkeit (gemäß Thünen-Atlas) verortet sein. Die Bewerbung muss durch Bürgermeister oder Ortsvertreter der jeweiligen Kommune unterstützt und bis spätestens 31. März 2026 über das digitale Antragsportal eingereicht werden.

 

Eine unabhängige Jury bewertet unter den eingehenden Bewerbungen die Qualität und die Kreativität des musikalischen Angebotes und entscheidet bis Mitte Juni 2026, welche Kommunen den Titel „Landmusikort des Jahres 2026“ tragen dürfen. Der Bundesmusikverband und der Deutsche Musikrat überreichen den Gewinnern die Preise in ihren jeweiligen Kommunen bei einer feierlichen Veranstaltung ab Sommer 2026.

 

Das Förderprogramm „Landmusikort des Jahres“ ist Teil des Amateurmusikfonds des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Alle Informationen zu den spezifischen Anforderungen, den notwendigen Unterlagen sowie den Zugang zum Antragssystem finden Interessierte unter www.bundesmusikverband.de/landmusikort/.

 

www.bundesmusikverband.de

www.musikrat.de

 

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