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EVVC fordert Berücksichtigung der Veranstaltungsbranche in nationaler Tourismusstrategie
Der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren (EVVC) begrüßt den Vorstoß des Tourismusbeauftragten der Bundesregierung, Dr. Christoph Ploß, zu einer Arbeitszeitflexibilisierung und einem verstärkten Bürokratieabbau in der Tourismusindustrie.
Stärker als bislang müsse jedoch „auch die Veranstaltungsbranche, die den sechstgrößten Wirtschaftszweig Deutschlands darstellt, in der nationalen Tourismusstrategie berücksichtigt werden“, heißt es in einem Statement des Verbandes. Kultur-, Sport- oder Business-Veranstaltungen seien als Anlass für Reisen, Hotelübernachtungen und Gastronomiebesuche „der zentrale Motor des Tourismus“ in Deutschland.
Insbesondere die Arbeitsrealität der Veranstaltungswirtschaft werde in der aktuellen gesetzlichen Arbeitszeitbegrenzung unzureichend abgebildet. Seit langem setze sich der EVVC daher gemeinsam mit anderen Branchenverbänden für eine „sozialverträgliche Flexibilisierung im Sinne der Mitarbeitenden, der Kunden und Unternehmen“ ein.
„Da Veranstaltungen oft bis in die Abendstunden dauern oder auch an Wochenenden und in der Freizeit des Großteils der Bevölkerung stattfinden, hat diese Branche besondere Bedürfnisse an die Arbeitszeitmodelle - auch um Familie und Beruf zu vereinen“, sagt René Tumler (Foto), Geschäftsführer des EVVC. „Die aktuelle gesetzliche Begrenzung auf acht Arbeitsstunden bzw. in Ausnahmen maximal zehn Arbeitsstunden pro Tag und 40 bis 48 Stunden pro Woche wird der Realität in der Veranstaltungswirtschaft nicht gerecht. Deshalb treten wir für eine gezielte Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes für Veranstaltungs-Centren ein. Entscheidend ist dabei auch die Sozialverträglichkeit aller Regelungen - im Sinne der Gesundheit und Selbstbestimmung der Beschäftigten in unserer Branche“.
Der Vorschlag des EVVC sieht mehrere Änderungen vor. Im Arbeitszeitgesetz müsse die tägliche Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden erhöht werden - unter der Bedingung, dass die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden eingehalten wird. Zudem müsse es eine Möglichkeit der Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeitgrenze auf sechzig Stunden geben - mit folgenden Schutzmechanismen: Begrenzung auf maximal 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen; Arbeitszeitkonten und die Pflicht zum zeitnahen Ausgleich durch Freizeit; Möglichkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmern auch zur Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen, wie sie unter §10 (Sonn- und Feiertagsbeschäftigung) vorgesehen sind; Ergänzung des §10 um alle Formen von Veranstaltungen.
Um auch zukünftig Mitarbeitern eine Ausbildung zu ermöglichen, die alle Arbeitsabläufe in Veranstaltungs-Centren berücksichtigt, brauche es zusätzlich eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes „ganz im Sinne einer ganzheitlichen und zukunftsfähigen Ausbildung“. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sollte für Veranstaltungs-Centren analog zum Gaststätten- und Schaustellergewerbe angepasst werden. Insbesondere seien folgende Punkte relevant: die Möglichkeit der Beschäftigung von Jugendlichen über 16 Jahren auch bei Veranstaltungen unter §14 (Nachtruhe) für die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung von Veranstaltungen, analog zum Gaststätten- und Schaustellergewerbe; die Möglichkeit der Beschäftigung von Jugendlichen für die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von allen Formen von Veranstaltungen auch an Samstagen und Sonntagen, ergänzend zu den Ausnahmeregelungen unter §16 (Samstagsruhe) bzw. §17 (Feiertagsruhe).
(Foto: Christof Mattes/EVVC)
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