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Deutscher Musikrat informiert anlässlich der Reform des Statusfeststellungsverfahrens zu Selbstständigkeit im Musikbereich

Das Statusfeststellungsverfahren soll durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales reformiert werden. Dieses Prüfverfahren der Deutschen Rentenversicherung ermittelt den Sozialversicherungsstatus einer Person, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden und Klarheit über die Versicherungspflicht zu schaffen. 

 

Hierzu gehört, dass die Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten (§ 127 SGB IV) ab 2027 neu geregelt wird. Laut Deutschem Musikrat, dem Dachverband der Musikkultur für die Interessen von rund siebzehn Millionen musizierenden Menschen in Deutschland, hätten diese neuen Regelungen „fundamentale Auswirkungen“ auf das Musikleben. Deshalb veröffentlicht der Verband hierzu sein Positionspapier „Selbstständigkeit im Musikbereich“.

 

„Der Deutsche Musikrat appelliert dringend an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, MdB, die Anforderungen des Musiklebens beim Reformprozess des Statusfeststellungsverfahrens zu berücksichtigen“, betont Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats. „Im Falle einer ‘One-fits-all-Lösung’ sind dramatische Auswirkungen auf das Musikleben, insbesondere auf die musikalische Bildung in Deutschland, zu befürchten.“

 

„Bei Musikschulen zum Beispiel wären deutliche Einschränkungen in der Vielfalt angebotener Unterrichtsfächer und Instrumente, dem gemeinschaftlichen Ensemblemusizieren und der Studienvorbereitung absehbar“, so Valentin weiter. „An Musikhochschulen würde die derzeit geplante Regelung einen erheblichen Rückgang bei den Lehrbeauftragten und damit eine weitere Verringerung der zwingend notwendigen Ausbildungskapazitäten erwarten lassen.“ 

 

Freiberufliche, über die Künstlersozialkasse versicherte Musiker hätten bei musikpädagogischen Tätigkeiten und kurzfristigen Aushilfetätigkeiten in Orchestern „große Hürden“ zu nehmen. Es brauche daher „eine faire und transparente Regelung, die der Realität und Vielfalt von Musikberufen gerecht wird und nicht das Musikleben in existenzielle Bedrängnis bringt“.

 

In dem Positionspapier fordert der Deutsche Musikrat mit Blick auf die im Musikleben häufig vorkommenden Mischformen von abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit unter anderem, dass nachweisbar sozialversicherungspflichtig abgesicherte Beschäftigte für freiberufliche Nebentätigkeiten von der Sozialversicherungspflicht und dem Statusfeststellungsverfahren befreit werden. 

 

Gefordert wird ebenfalls, dass die besondere Rolle des Künstlersozialversicherungsgesetzes und der Künstlersozialkasse bei der Reform berücksichtigt und „mit dem Sozialgesetzbuch IV in Kongruenz“ gebracht werden. Der Deutsche Musikrat fordert eigene Regelungen für den Status freiberuflicher Dozenten und Lehrbeauftragter an Universitäten und Hochschulen, welche zur Ergänzung der Lehre eingesetzt werden.

 

www.musikrat.de

 

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