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VZBV, Verbraucherzentrale Bayern und BDKV fordern klare Regeln für den Ticketzweitmarkt
Tourneen von Top-Acts wie BTS, Harry Styles oder Apache 207 sind häufig innerhalb kürzester Zeit ausverkauft. Die Fußball-WM steht vor der Tür, und die Festivalsaison beginnt in wenigen Monaten. Wo die Nachfrage das Angebot übersteigt, erscheinen Eintrittskarten schon nach kurzer Zeit zu deutlich höheren Preisen auf Drittplattformen wie Viagogo, StubHub oder Ticketbande.
Was ursprünglich als flexible Möglichkeit zur privaten Weitergabe gedacht war, hat sich gerade abseits der autorisierten Plattformen zu einem professionell organisierten, hochkommerzialisierten und intransparenten Zweitmarkt entwickelt. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV), die Verbraucherzentrale Bayern sowie der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) fordern daher gesetzliche Nachbesserungen - schnell und wirksam, um Fans, Veranstalter und Künstler zeitnah zu schützen.
Ein Zweitmarkt ist sinnvoll: Wer krank wird oder kurzfristig verhindert ist, soll sein Ticket unproblematisch weitergeben können. Für die meisten Käufer ist diese Möglichkeit sogar kaufentscheidend, deshalb sei laut BDKV ein ungehinderter und fairer Weiterverkauf für Privatpersonen „vollumfänglich zu unterstützen“.
Problematisch werde es, wenn Tickets systematisch gewerblich aufgekauft und mit erheblichen Preisaufschlägen weiterverkauft werden. Der weltweite Ticket-Wiederverkaufsmarkt wird auf rund 13 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Preisaufschläge von 250 Prozent und mehr sind dokumentiert. Rund ein Drittel der Fans berichtete gegenüber Feat Alliance und TicketSwap, bereits Kontakt mit Ticketbetrug gehabt zu haben.
Für Künstler und Veranstalter stehe bei der Kalkulation von Ticketpreisen im Vordergrund, für Fans erreichbar zu bleiben, sagt Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV. Wenn Tickets jedoch anschließend mit massiven Aufschlägen weiterverkauft würden, untergrabe genau das dieses Prinzip und beschädige nachhaltig das Vertrauen in den Markt und die Bindung zu den Künstlern.
Beim Kauf über nicht autorisierte Resale-Portale entstehen Risiken, etwa fehlende Transparenz über Originalpreis und Anbieteridentität, Probleme bei personalisierten Tickets oder ungültige bzw. mehrfach verkaufte Tickets. „Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Tickets darf kein Geschäftsmodell auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher sein“, sagt Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales der Verbraucherzentrale Bayern. „Wer ein Ticket auf dem Zweitmarkt erwirbt, muss nachvollziehen können, zu welchem Preis es ursprünglich angeboten wurde, von wem es stammt und ob es tatsächlich gültig ist.“
VZBV, Verbraucherzentrale Bayern und BDKV begrüßen, dass der Ticketzweitmarkt im Koalitionsvertrag politisch Beachtung findet. Eine gesetzliche Weiterentwicklung sollte aus Sicht der Organisationen insbesondere folgende Punkte berücksichtigen: weitergehende Transparenzpflichten für Online-Marktplätze, etwa verpflichtende Angaben zum Originalpreis und zu Preisaufschlägen; klare Informationspflichten zur Identität der Anbieter; ein effektives Melde- und Abhilfeverfahren bei rechtswidrigen Angeboten; und wirksame Leitplanken gegen wucherähnliche Preisaufschläge.
„Es braucht dringend gesetzliche Leitplanken, die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Ticketkauf auf dem Zweitmarkt schützen und Transparenz herstellen“, so Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im VZBV. „Die Bundesregierung sollte die im Koalitionsvertrag beschlossene verbraucherfreundlichere Regulierung zeitnah umsetzen. Sie muss für klare und verlässliche Rahmenbedingungen sorgen, damit der Fußball-WM und der Festivalsaison kein Ticketärger im Weg steht.“
Live-Erlebnisse lebten vom Vertrauen in faire Preise und transparente Bedingungen. VZBV, Verbraucherzentrale Bayern und BDKV seien sich daher einig, dass Verbraucher besser informiert werden müssten und politische Lösungen erforderlich seien, um den Zweitmarkt fair und transparent zu gestalten.
www.verbraucherzentrale.bayern
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