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Gemeinsame Stellungnahme von Freo, Deutsche Jazzunion, Pro Musik und Unisono zur Bundesratsinitiative zur Absicherung selbstständiger Musiker
Der Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V. (Freo), die Deutsche Jazzunion sowie Pro Musik (Verband freier Musikschaffender e.V.) und Unisono (Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V.) unterstützen die Bundesratsinitiative zur Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie selbstständiger Künstler. Die Musikerverbände appellieren an die Länder, die Initiative zügig zu beschließen und damit den Weg für eine bessere soziale Absicherung freier Künstler zu öffnen.
„Die soziale Absicherung selbstständiger Musiker weist bis heute eine erhebliche Lücke auf“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Die Künstlersozialversicherung bezieht sie unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Für temporäre Einkommensverluste, die sich aus den besonderen Bedingungen künstlerischer Erwerbsverläufe ergeben, fehlt bislang jedoch eine vergleichbare Absicherung.“
Genau hier setze die 2024 vom Land Nordrhein-Westfalen eingebrachte Bundesratsinitiative an. Sie schlägt vor, eine weitere Säule in der Künstlersozialversicherung zu schaffen, die selbstständige Musiker gegenüber temporären Einkommensverlusten absichert. Dabei gehe es ausdrücklich nicht um Arbeitslosigkeit im Sinne des SGB III: Musiker gingen auch dann beruflich ihrer künstlerischen Tätigkeit nach, wenn sie zeitweise kein direktes Einkommen daraus erzielen. Für diese besondere Konstellation fehle bislang ein passender sozialer Schutz.
„Denn künstlerische Arbeit endet nicht, wenn ein Engagement oder ein Projekt abgeschlossen ist“, wird in der Stellungnahme betont. „Die Aufrechterhaltung des künstlerischen Niveaus, Recherche und Konzeption, Proben und künstlerische Weiterentwicklung, Akquise und die Vorbereitung neuer Produktionen gehören ebenso zur professionellen Tätigkeit wie Konzerte, Aufführungen oder andere vergütete Aufträge.“ Phasen ohne laufendes Einkommen seien deshalb für viele selbstständige Künstler „struktureller Bestandteil ihrer Erwerbsbiografie“.
Die Verbände begrüßen, dass „dieser seit Langem bestehende Handlungsbedarf wieder auf der politischen Agenda steht“. Die Erfahrungen der Corona-Pandemie hätten besonders deutlich gezeigt, wie schnell selbstständige Musiker bei wegfallenden Einkünften durch die bestehenden Sicherungssysteme fallen können. Verstärkt werde dies durch „die strukturell niedrigen Einkommen, die es nicht ermöglichen, Rücklagen für temporäre Einkommensverluste aufzubauen“. Eine dauerhaft tragfähige Lösung dürfe deshalb nicht erst in der nächsten Krise gesucht werden.
Eine neue Absicherung müsse die tatsächlichen Arbeits- und Erwerbsweisen selbstständiger Musiker berücksichtigen. Sie müsse nachvollziehbar, unbürokratisch und praktisch nutzbar sein. Ein System, in das Musiker einzahlen, dessen Leistungen sie aufgrund praxisferner Voraussetzungen im Bedarfsfall jedoch kaum in Anspruch nehmen können, würde sein Ziel verfehlen.
Freo, Deutsche Jazzunion, Pro Musik und Unisono erwarteten deshalb, dass selbstständige Musiker und ihre Interessenvertretungen frühzeitig in die Entwicklung eines konkreten Modells einbezogen werden. Die Künstlersozialversicherung ist sei unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler und „für die freie Kunst- und Kulturszene von zentraler Bedeutung“. Eine Erweiterung des Systems müsse „diese Errungenschaft stärken“ und dürfe weder bestehende Leistungen und Zugänge verschlechtern noch die Funktionsfähigkeit der Künstlersozialversicherung gefährden.
Die Verbände appellieren an den Bundesrat, „die Initiative zügig zu beschließen und die Bundesregierung aufzufordern, eine Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie für selbstständige Künstler über das System der Künstlersozialversicherung zu schaffen oder einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer solchen Absicherung zu unterbreiten“. Ziel müsse eine Lösung sein, die „den besonderen Bedingungen künstlerischer Erwerbsverläufe gerecht wird, praktikabel ausgestaltet ist und dauerhaft zu einer besseren sozialen Absicherung beiträgt“.
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