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„Landmusikorte des Jahres 2027“ gesucht
Auch 2027 suchen der Deutsche Musikrat und der Bundesmusikverband Chor & Orchester wieder die „Landmusikorte des Jahres“. Ländliche Kommunen mit bis zu 12.000 Einwohnern können sich bis zum 31. Januar 2027 um den Titel und Preisgelder zwischen 2.000 und 18.000 Euro bewerben. Mit der Auszeichnung würdigen die Verbände musikalische Innovation in ländlichen Regionen, um Musikinitiativen und Netzwerke zu stärken.
„In vielen Dörfern und Gemeinden ist Musik ein wichtiger Anker des Miteinanders“, erläutert Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats. „Chöre, Orchester, Musikvereine und Initiativen schaffen Räume, in denen Menschen unterschiedlichster Generationen und Lebenswelten zusammenkommen, Kultur erleben und sich einbringen können. Die Auszeichnung ‘Landmusikorte des Jahres’ macht dieses Engagement sichtbar und zeigt: Musikalische Teilhabe stärkt Gemeinschaft - und ist gerade in polarisierten Zeiten ein unverzichtbarer Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Theresa Demandt, Geschäftsführerin des Bundesmusikverbands Chor & Orchester, ergänzt: „Landmusikorte des Jahres sind Gemeinden, in denen besonderer Wert auf das gemeinsame Musizieren gelegt wird und damit Haltung zur Musik als wichtige Infrastruktur für Zusammenhalt, Bildung und Gesundheit gezeigt wird. In diesem Jahr war es zum Beispiel das sächsische Ehrenfriedersdorf, das traditionelle erzgebirgische Musikkultur mit modernen Klangwelten und Nachwuchsförderung verbindet und damit den ersten Bundespreis gewonnen hat.“
Die Auszeichnung richtet sich an Kommunen mit einem blühenden Kulturleben - insbesondere in der Amateurmusik, in Verbindung mit professioneller Musikszene und ehrenamtlichem Engagement. Die Kommunen können sich gemeinsam mit ihren Kultureinrichtungen, Vereinen und Ensembles bewerben.
Für die besten Bewerbungen werden insgesamt drei Bundespreise vergeben: Der 1. Preis ist mit 18.000 Euro dotiert, der 2. Preis mit 10.000 Euro und der 3. Preis mit 6.000 Euro. Darüber hinaus gibt es zehn Förderpreise in Höhe von je 2.000 Euro. Die Preisgelder sollen neue musikalische Projekte ermöglichen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, die Zusammenarbeit von Amateurmusik und professioneller Musikszene unterstützen und nachhaltige musikalische Strukturen etablieren.
Das Programm soll erfolgreiche musikalische Initiativen im ländlichen Raum sichtbar machen, deren Weiterentwicklung unterstützen und Impulse für andere Kommunen setzen. Bewerber müssen in einem der vier definierten Typen der Ländlichkeit (gemäß Thünen-Atlas) verortet sein und dürfen maximal 12.000 Einwohner haben.
Die Bewerbung muss durch den/die Bürgermeister/in (oder Ortsvertreter/in) der jeweiligen Kommune unterstützt werden und bis spätestens 31. Januar 2027 über das digitale Antragsportal www.bundesmusikverband.de/landmusikort/ eingereicht werden. Eine Jury entscheidet bis Mitte April 2027, welche Kommunen den Titel „Landmusikort des Jahres 2027“ erhalten. Die Preisverleihungen finden ab Mai 2027 in den Gewinnerkommunen statt.
Die Auszeichnung zum „Landmusikort des Jahres“ ist Teil des Amateurmusikfonds des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
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